1) Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schmied-Handel GmbH, Jaguarring 6, 23795 Bad Segeberg – nachfolgend Verkäufer genannt – und dem Käufer.
(2) Die AGB gelten ausschließlich für Verträge zwischen Unternehmern (B2B). Als Unternehmer nach § 14 BGB werden auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen angesehen.
(3) Abweichenden AGB von Käufern (Unternehmer) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung durch den Verkäufer in Textform.
(4) Individualvereinbarungen zwischen Verkäufer und dem Käufer gehen diesen AGB im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305 BGB) und werden sodann durch diese AGB ergänzt.
2) Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist der Vertrieb von Hygieneartikeln.
(2) Der Käufer wählt entweder eine einmalige Lieferung oder schließt ein Abonnement ab. Das Lieferabonnement wird für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
3) Vertragsschluss
(1) Der Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Käufer stellt mündlich, schriftlich oder online eine Anfrage. Der Verkäufer übersendet dem Käufer ein Angebot in Textform oder schriftlich. Die Annahme des Angebots hat in Textform oder schriftlich zu erfolgen. Mit der Annahme des Angebots kommt der Kaufvertrag zustande. Anschließend bestätigt der Verkäufer dem Käufer die Bestellung, indem der Käufer eine Bestellbestätigung in Textform erhält.
(2) Ein Vertrag über eine wiederholte Lieferung für die Dauer eines Jahres kommt ebenfalls nach Absatz (1) zustande. Die Bestellbestätigung, die der Käufer erhält, enthält die Vertragsdetails wie Preis, Lieferfrequenzen und die Liefermenge.
(3) Im Rahmen von Sonderverkaufsaktionen, die öffentlich, auf Flyern, in E-Mail-Newslettern oder auf der Webseite des Verkäufers angeboten werden, gilt die jeweilige Aktion als invitatio ad offerendum, also als eine Aufforderung an den Käufer ein Angebot abzugeben. Der Käufer bestellt die Ware im Rahmen einer Sonderaktion und gibt damit ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit dem Versand der Bestellbestätigung durch den Verkäufer nimmt dieser das Angebot an und der Vertrag kommt zustande.
4) Lieferfristen
(1) Die in der Bestellbestätigung genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wird in Textform ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart. Ändert sich die Lieferfrist wird dem Käufer unverzüglich unter Angabe der Gründe ein neuer Liefertermin mitgeteilt.
(2) Solange der Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die nicht aus der Sphäre des Verkäufers herrühren, kann der Käufer keinen Schadensersatz gegen den Verkäufer geltend machen. Dies gilt nicht für Schadensersatzanspruch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers.
(3) Für höhere Gewalt oder Betriebsstörungen z.B. durch Streik, Aussperrung, Pandemien, Ausbleiben von Fachkräften oder für Verzug von Zulieferungen ohne eigenes Verschulden haftet der Verkäufer nicht. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, sollte sich aufgrund höherer Gewalt die Lieferung verzögern. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer über die Verzögerung zu unterrichteten, soweit dies ihm möglich und zumutbar ist.
5) Abnahme, Verzug
(1) Der Käufer ist verpflichtet die Ware abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Der Käufer kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den ihm vom Verkäufer angebotenen Kaufgegenstand nicht abnimmt.
(3) Für die Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer dem Verkäufer die Lagerkosten zu erstatten. Die Kosten und die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
6) Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Die Kaufpreiszahlung ist vollständig ohne Abzug bei Lieferung fällig. Der Käufer erhält spätestens mit Lieferung der Ware die Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach der Lieferung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
(2) Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
(3) Die Zahlung erfolgt in der vom Verkäufer angebotenen Weise, entweder per Lastschrift, in bar oder auf Rechnung. Die Zahlungsmethode wird mit dem Verkäufer vereinbart. Bei Zahlung per Lastschrift ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer ein Lastschriftmandat zu erteilen. Bei Zahlung auf Rechnung sind die Zahlungsmodalitäten der Rechnung zu entnehmen.
(4) Die Zahlungsmodalitäten im Falle eines Abonnements werden in der Lieferbestätigung festgehalten.
7) Gewährleistung
(1) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(2) Im Falle eines Mangels steht dem Käufer das Recht auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder einen Ersatz liefern.
(3) Der Käufer hat eine Untersuchungspflicht bezüglich der Mangelhaftigkeit und der Menge der Ware. Er hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige über den Mangel in Textform zu machen, dabei soll der Mangel genau bezeichnet werden. Nimmt der Käufer die Ware trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm für den Mangel keine Gewährleistungsansprüche zu und die Ware gilt als vertragsgemäß. Unterlässt der Käufer die Mangelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
(4) Der Gewährleistungsanspruch verfällt ebenfalls, wenn der Mängel durch einen nicht gewöhnlichen Umgang mit dem Kaufgegenstand entstanden ist. Ein nicht gewöhnlicher Umgang ist jede Art der Benutzung, die dem eigentlichen Zweck widerspricht.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Übergabe der Ware.
(6) Die Verjährungsfristen nach Absatz (5) gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
(7) Die Verjährungsfristen nach Absatz (5) und Absatz (6) gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
c) Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
8) Selbstbelieferungsvorbehalt
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Käufer steht infolge der Information des Verkäufers ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer wird dem Käufer – im Falle des Rücktritts – die Gegenleistung erstatten. Schadensersatz steht dem Käufer in dem Fall nicht zu.
9) Versand und Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht nach § 446 BGB mit Übergabe der Ware an den Käufer, auf diesen über. Der Verkäufer liefert die Ware in der Region um 23795 Bad Segeberg, in einem Radius von 80 km vom Sitz des Verkäufers persönlich an den Käufer.
(2) Liegt der Lieferort mehr als 80 km vom Sitz des Verkäufers entfernt, dann erfolgt die Lieferung der bestellten Ware innerhalb Deutschlands per Spedition. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe der Ware an die Spedition auf den Käufer über.
(3) Der Versand durch den Verkäufer ist in den Fällen des Absatzes (1) für den Käufer kostenlos.
(4) Die Speditionskosten nach Absatz (2) trägt der Käufer. Diese werden ihm in Rechnung gestellt.
10) Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware unter der Bedingung berechtigt, dass er dem Verkäufer hiermit alle Forderungen sicherungshalber abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(3) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber den Abnehmern verlangen.
(4) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer dem Verkäufer die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(5) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Auftraggeber hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
(6) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(7) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
11) Kündigung des Abonnements
(1) Das 12-monatige Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(2) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
(3) Wird das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt, dann verlängert es sich um weitere 12 Monate.
(4) Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht daneben uneingeschränkt.
12) Haftung
(1) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch für seinen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Verkäufers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieses Absatzes (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 dieses Absatzes (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. 5) dieser Bedingungen.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13) Datenschutz
(1) Der Verkäufer verpflichtet sich, die im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhobenen Daten von Einzelpersonen im Betrieb des Käufers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz) vertraulich zu behandeln.
(2) Der Käufer gibt im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Verkäufer eine Datenschutzerklärung ab. Diese ist außerdem auf der Website des Verkäufers jederzeit unter http://schmied-handel.de/datenschutzerklaerung in druckbarer Form abrufbar.
14) Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
(1) Leistungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Bad Segeberg.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Bad Segeberg. Der Verkäufer ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, auch am Sitz des Käufers (Unternehmers) zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.